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martes, 16 de abril de 2013
Rechtschreibreform gescheitert: Die Leidtragenden sind die Schüler
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Sprachwahrer des Jahres 2012
Die Sprachwahrer des Jahres
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| Bisherige Preisträger (2000 bis 2012): Frank Plasberg, Horst Hippler, 25 Bad Homburger Gymnasiasten, Loriot, Wolfgang Bosbach, Klaus Tolksdorf und Wolfgang Ball (BGH), Modehaus „Nikolaus“, Peter Ramsauer, Joachim Gauck, Peter Hahne, Günter B. Merkel, Karl-Theodor zu Guttenberg, Ulrich Wickert, Louis van Gaal, Pro Deutsche Welle, Wolfgang Reinhart und Volker Hoff, Norbert Lammert, Manuscriptum, Porsche AG, Rolf Zuckowski, Initiative Sprachlicher Verbraucherschutz, Edda Moser, Natascha Kampusch, Centaur, Stadt Mühlhausen, Josephine Ahrens, Benedikt XVI., Mathias Döpfner, Karin Pfeiffer-Stolz, Bastian Sick, Akademiepräsidenten, Deutschsprachige Universität Budapest, VDS-Gruppe Stuttgart, Reiner Kunze, Katharina Burkhardt, Harald Schmidt, Theodor Ickler, Pforzheimer Versandhandel, Martin Mosebach, Karl-Heinz-Requard, Peter Vogelgesang, F.A.Z. |
Frank Plasberg, Horst Hippler und 25 Bad Homburger Gymnasiasten
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Hart, aber deutsch: Plasberg gewinnt
Ein Fernsehmoderator, ein
Hochschullehrer und eine Schülergruppe erhielten die meisten Stimmen
bei der Wahl der Sprachwahrer des Jahres 2012. Auf den ersten Platz
wählten die Leser der DEUTSCHEN SPRACHWELT mit 18,5 Prozent den
ARD-Moderator Frank Plasberg. An zweiter Stelle folgt mit 17,0 Prozent
Horst Hippler, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz. Platz drei
eroberten mit 12,9 Prozent 25 Bad Homburger Gymnasiasten.Platz 1: Frank Plasberg Seit 2001 leitet Frank Plasberg die politische Gesprächssendung „Hart aber fair“. Zunächst lief sie im dritten Fernsehprogramm des WDR. Im Oktober 2007 wechselte Plasberg dann ins erste Programm. Der Moderator besteht darauf, Fremdwörter und unverständliche Ausdrücke zu erklären. Einen Gast, der mit Anglizismen glänzen wollte, unterbrach er fragend: „Hatten Sie eigentlich kein Deutsch in der Schule?“ Selbst die „Zuschaueranwältin“ der Sendung, Brigitte Büsche, unterliegt Plasbergs Deutschgebot. Als sie einmal die Zuschauerfrage „Was halten Sie von dem Grundsatz ‚Cook it, peel it or leave it?‘“ an einen Gast weiterleitete, unterbrach Plasberg sie sofort: „Können wir das auch auf deutsch haben? Deine Tochter geht bald auf ein englisches Internat. Du übst schon, glaube ich.“ Sie übersetzte sogleich: „Koch es, pelle es oder laß es.“ Plasberg fiel dem Unternehmer Wolfgang Grupp („Trigema“) ins Wort, als dieser von einem „Credit-to-Credit-T-Shirt“ redete: „Was ist ein ‚Credit-to-Credit‘? Ich denke, Sie zahlen immer bar?“ Einen Wirtschaftsfunktionär tadelte er: „Das klingt wie ein Englischkurs für Fortgeschrittene.“ Der Gast hatte nämlich gestottert: „Wir haben Unternehmen, die nach dem Global Organic Textile Systeme labeln, die auch nach Fair Trade labeln.“ Nicht allen gefällt dieses Eintreten für die deutsche Sprache. In einer Netzpetition von Daniel Sawitzki aus Dortmund, die forderte, Plasbergs Gesprächsgäste künftig ausreden zu lassen, hieß es in der Begründung unter anderem: „An anderer Stelle traut er seinen Zuschauern nicht zu, eine Fremdwort zu kennen, und unterbricht den roten Faden eines Gastes durch die Nötigung, das Fremdwort zu erklären.“ Die Petition erhielt insgesamt zwei Unterschriften … Platz 2: Horst Hippler Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, ist „dagegen, Lehrveranstaltungen nur auf englisch anzubieten. Das ist falsch verstandene Internationalität. Wenn man begeistern und Leute mitnehmen will, dann gehört auch Sprachwitz und mehr dazu, was sich in der Muttersprache besser ausdrücken läßt.“ Das sagte er am 2. Mai 2012 zu Beginn seiner Amtszeit im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“. Er glaubt: „Es ist falsch, wenn nur noch Englisch gesprochen wird. Deutsche Sprachqualifikation sollte früher oder später allen abverlangt werden.“ Die deutsche Sprache müsse bereits im Grundstudium gestärkt werden: „Im Bachelor sollte die Hauptsprache weiter Deutsch sein. Dabei geht es auch darum, den Studenten die Begeisterung für das Fach zu vermitteln, und das gelingt besser und präziser in der Muttersprache.“ Platz 3: 25 Bad Homburger Gymnasiasten Von „Blitzelement“ bis „vermaledeit“: Die Schüler des Kaiserin-Friedrich-Gymnasiums in Bad Homburg sammelten Hunderte alter Wörter und schrieben dazu Beiträge, die sie mit Hilfe der Mainzer Lenz-Stiftung in dem Band „Das vergessene Wort – Vom Reichtum der deutschen Sprache“ veröffentlichten. Schulleiterin Heike Zinke schwärmte: „Unter unseren vielen Projekten ist dies ein ganz besonderes.“ Die Abiturientin Theresa Püllen etwa, die sich Märchen von Hermann Hesse vorgenommen hatte, bekannte: „Das Bewußtsein, wie man spricht und was man ausdrücken möchte, ist gewachsen.“ In ihrem Erfahrungsbericht schrieb sie: „Die Sprache, die wir selbst benutzen, verrät viel über uns selbst, über eigenen Ideale, über Prioritäten, über unsere Vorstellungen vom Miteinander.“ Marie Hering hatte sich bewußt für Fontane entschieden: „Von Jugendlichen wird heute oft ein reduziertes und mit englischen Ausdrücken durchsetztes Deutsch gesprochen.“ Schulen, die ebenfalls an dem Projekt „Das vergessene Wort“ teilnehmen wollen, können sich an die vor zehn Jahren gegründete Dr.-Ing.-Hans-Joachim-Lenz-Stiftung in Mainz wenden: www.lenz-stiftung-mainz.de. Der Band mit den Beiträgen der Bad Homburger Schüler ist auch im Buchhandel erhältlich. |
| Vorgeschlagen waren:
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| Wer hat sich herausragend für die deutsche Sprache stark gemacht? Nennen Sie uns „Ihren“ Sprachwahrer! Sie können aus einer Liste auswählen, die im Dezember 2013 veröffentlicht wird, oder einen eigenen Vorschlag einreichen. Die Wahl läuft bis zum 31. Januar 2014. |
Quelle: Deutsche Sprachwelt
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martes, 11 de septiembre de 2012
Studenten statt Studierende
Student ist unmittelbar abgeleitet vom lateinischen studere (streben
nach, sich bemühen um, auf etwas aus sein). An Universitäten strebt man
nach Erkenntnis, und zwar auf wissenschaftliche Weise. Wer dies tut,
heißt Student. Grammatikalisch hat sich dieses Substantiv aus dem
lateinischen Partizip Präsens studens, im Plural studentes entwickelt:
„Fratres studentes” hießen die jüngeren Mönchsbrüder bei den
Dominikanern und Franciskanern. Dazu das Grimmsche Wörterbuch, Stichwort
Student. Student ist zum eigenständigen Substantiv geworden.
Nahezu jeder Hochschul-Funktionär benutzt indes das politisch
korrekte „Studierende” - ohne auch nur kurz nachzudenken, welcher
Blödsinn damit verbunden ist. Funktionären geht es nicht mehr um die
Tätigkeit des Strebens (nach Erkenntnis und Bildung). Ihnen geht es
(nur) um den Status. Nur drückt das Wort „Studierender” gerade keinen
Status aus (das ist das Eingeschriebensein, der Immatrikuliertenstatus) -
sondern die Tätigkeit im Partizip Präsens. Weil genus und sexus nicht
auseinandergehalten werden können (weswegen der Student nicht für beide
Geschlechter reichen soll) und die Doppelung „Student und Studentin” zu
mühsam erscheint, wird also das Partizip zur Statusbezeichnung. Und es
wird Sprache verhunzt - weil nicht mehr dasjenige gesagt werden darf,
was der Sprecher ausdrücken will.
Hierzu gemessenen Tonfalls Max Goldt in: Wenn man einen weißen Anzug anhat, 2002, S. 55 unter der Rubrik Was man nicht sagt:
„Studierende: Menschen, die an einer Universität einem
Studium nachgehen, heißen Studenten. Möglicherweise gibt es noch ganz
vereinzelte Studiengänge, die als klassische Männerfächer gelten, z.B.
an den Bergbau-Universitäten in Freiberg (Sachsen) oder
Clausthal-Zellerfeld. Wenn man in diesen Ausnahmefällen darauf hinweisen
möchte, daß auch Frauen dort studieren, muß man Studenten und
Studentinnen sagen. Wie lächerlich der Begriff «Studierende» ist, wird
deutlich, wenn man ihn mit einem Partizip Präsens verbindet. Man kann
nicht sagen: «In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.» Oder
nach einem Massaker an einer Universität: «Die Bevölkerung beweint die
sterbenden Studierenden.» Niemand kann gleichzeitig sterben und
studieren.”
In dieser Verwendung ist das Wort „Studierende” so sinnvoll wie Klofußumpuschelungen (zu diesen: Goldt in Ä).
Quelle: ZAAR
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miércoles, 29 de agosto de 2012
Karstadt ist Sprachpanscher des Jahres 2012
Die Mitglieder des Vereins Deutsche Sprache e.V. haben die
Kaufhauskette Karstadt, vertreten durch den Vorsitzenden ihrer
Geschäftsführung Andrew Jennings, zum Sprachpanscher des Jahres
2012 gewählt.
24. August 2012
Die Entscheidung war knapp: Karstadt erhielt mit 1.521 nur
wenige Stimmen mehr als der Medienkonzern ProSiebenSat.1 Media
(1.490), dessen denglische Fernsehproduktionen seit langem allen
Sprachfreunden ein Dorn im Auge sind. Ebenfalls gut im Rennen
lag lange Zeit die Vorsitzende der Bayerischen CSU-Frauenunion
Angelika Niebler (1.108), die Erfinderin der CSU-Parteifeier
„Lounge in the City“. Insgesamt gaben die VDS-Mitglieder 5.168
Wahlzettel ab.
Der Titel „Sprachpanscher des Jahres“ wird seit dem Jahr 1998
vergeben. Er steht für das unnötige und fortgesetzte Verdrängen
deutscher Wörter durch angelsächsische Importe. Bekannte
Sprachpanscher der Vergangenheit sind René Obermann (Deutsche
Telekom 2011), Hartmut Mehdorn (Deutsche Bahn 2007) oder Klaus
Zumwinkel (Deutsche Post 2005).
Weitere Informationen hier:
Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS), Postfach 10 41 28, 44041 Dortmund
Telefon: 0231 - 794 85 22, info@vds-ev.de, www.vds-ev.de
Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS), Postfach 10 41 28, 44041 Dortmund
Telefon: 0231 - 794 85 22, info@vds-ev.de, www.vds-ev.de
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jueves, 26 de abril de 2012
Seminario de Traducción jurídica en Madrid y Barcelona
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Seminario de TRADUCCIÓN JURÍDICA
25 horas (15 lectivas + 10 autoestudio)
Este seminario es una aproximación a la traducción jurídica. En él analizaremos las particularidades de la traducción jurídica, los distintos tipos de encargos y los métodos de
trabajo más eficaces, así como su situación actual y las habilidades y
aptitudes que se exigen de todo buen traductor jurídico. Trataremos una amplia variedad de textos, para que el alumno se familiarice con la terminología y las fuentes de documentación adecuadas, y no se encuentre “perdido” al aceptar sus primeros encargos. PRUEBA DE ACCESO. Antes de iniciar el curso, realizamos una prueba de nivel a todos los candidatos, con el fin de valorar sus conocimientos y asegurarnos de que realizarán el curso con aprovechamiento. Si eres trabajador en activo, tu empresa podrá bonificarse del importe de este curso y puede ser gratis para ti. CÁLAMO&CRAN es una entidad organizadora de formación, autorizada por la Fundación Tripartita, que puede realizar los trámites necesarios para que tu empresa se bonifique de los cursos impartidos por nosotros a sus trabajadores. Para ello es necesario que contactes con nosotros al menos 15 días antes del comienzo del curso. Descarga nuestro documento informativo sobre las bonificaciones de la Fundación Tripartita aquí. |
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| 300€ (reserva 100€ + 2º pago 200€) Gastos de matriculación, no incluidos: 30€ Descuento 30€: estudiantes, antiguos alumnos, parados, menores de 26, inscritos en más de un curso de la misma convocatoria, miembros de asociaciones de corrección y traducción |
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viernes, 9 de marzo de 2012
Curiosidades: La Real Academia acepta las palabras haiga, murciégalo y poetiza...
Vaya susto que se habrá llevado más que uno para pensar que los señores de la Real Academia de la Lengua Española se han vuelto locos de remate, porque ya estamos acostumbrados a las recientes novedades admitidas por la augusta institución.
Sin embargo, en este caso no es para tanto. El comentario sobre consejos de ortografía de Fernando Ávila, delegado de Fundéu (la fundación de español urgente) en Colombia, seguramente dejó helado a más de uno.
Con cierto humor se refirió a las palabras haiga, murciégalo, sastra, quis y poetiza y advirtió de que no sólo son palabras aceptadas por la Real Academia Española de la Lengua, sino que están bien escritas.
Así, haiga no se refiere al verbo haber, sino que es una palabra irónica usada para referirse a un 'automóvil grande y ostentoso', murciégalo es la palabra original para referirse a esta raza de mamíferos, si bien es cierto que está en desuso.
Sastra es el femenino de sastre y la Academia recomienda su uso; quis es simplemente un sinónimo de 'tic', no se refiere a 'quid', es decir, esencia o lo más importante, ni tampoco se escribe quiz, esta última palabra no está reconocida por la RAE.
Poetiza, por último no debe confundirse con poetisa, en realidad hace referencia a una inflexión del verbo poetizar.
Fuente de la noticia: Diario crítico
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martes, 6 de marzo de 2012
Deutschland: Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht übersetzen
Unterzeichnet ein ausländischer Arbeitnehmer einen deutschsprachigen Arbeitsvertrag, obwohl er die deutsche Sprache nicht beherrscht, ist dieser wirksam. Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag in die Muttersprache des Arbeitnehmers übersetzen zu lassen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.2.2012 – 11 Sa 569/11).
Der Kläger - ein portugiesischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Portugal - war als LKW-Fahrer für die Beklagte tätig. Der deutschen Sprache ist er nicht mächtig. Die Vertragsverhandlungen führte man auf Portugiesisch, den Arbeitsvertrag unterzeichnete der Kläger auf Deutsch. Dort vereinbarte man u. a. auch Ausschlussfristen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses macht er Zahlungsansprüche auf Arbeitsvergütung und Reisekostenpauschale bei der Beklagten geltend. Diese berief sich auf die vertraglichen Ausschlussfristen.
Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Klage - ebenso wie die Vorinstanz - ab. Der Kläger habe aufgrund der wirksam im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfrist keinen Zahlungsanspruch. Es falle in den Risikobereich des Arbeitnehmers, dass er sich den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung nicht übersetzen ließ. Die Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, dem Kläger eine Übersetzung des Arbeitsvertrags zukommen zu lassen. Eine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag unaufgefordert in die Muttersprache zu übersetzen, gebe es nicht. Auch wenn der Arbeitgeber hier aufgrund der Vertragsverhandlungen gewusst habe, dass der Kläger die deutsche Sprache nicht beherrschte, leite dies keine Fürsorgepflicht des Unternehmers ab, den schriftlichen Vertrag in der Verhandlungssprache vorlegen zu müssen.
Das Gericht ließ die Revision zum BAG zu.
Der Kläger - ein portugiesischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Portugal - war als LKW-Fahrer für die Beklagte tätig. Der deutschen Sprache ist er nicht mächtig. Die Vertragsverhandlungen führte man auf Portugiesisch, den Arbeitsvertrag unterzeichnete der Kläger auf Deutsch. Dort vereinbarte man u. a. auch Ausschlussfristen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses macht er Zahlungsansprüche auf Arbeitsvergütung und Reisekostenpauschale bei der Beklagten geltend. Diese berief sich auf die vertraglichen Ausschlussfristen.
Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Klage - ebenso wie die Vorinstanz - ab. Der Kläger habe aufgrund der wirksam im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfrist keinen Zahlungsanspruch. Es falle in den Risikobereich des Arbeitnehmers, dass er sich den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung nicht übersetzen ließ. Die Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, dem Kläger eine Übersetzung des Arbeitsvertrags zukommen zu lassen. Eine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag unaufgefordert in die Muttersprache zu übersetzen, gebe es nicht. Auch wenn der Arbeitgeber hier aufgrund der Vertragsverhandlungen gewusst habe, dass der Kläger die deutsche Sprache nicht beherrschte, leite dies keine Fürsorgepflicht des Unternehmers ab, den schriftlichen Vertrag in der Verhandlungssprache vorlegen zu müssen.
Das Gericht ließ die Revision zum BAG zu.
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